Services der LVBGW
New Castle Disease (ND) Betriebshygieneregeln und Biosicherheit!
Liebe Mitglieder
Aufgrund der sich immer weiter Ausbreitenden Newcastle Disease Problematik beachten Sie bitte folgendes Informationsschreiben.
Informationsschreiben für Geflügelhalter
Betriebshygieneregeln und Biosicherheit in der Geflügelhaltung
Zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen – insbesondere der Geflügelpest und der ND – sind konsequente Hygienemaßnahmen unverzichtbar. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Vorgaben und Empfehlungen zusammen.
1.1 Zugangsbeschränkungen und Verhaltensregeln
- Fremde Personen dürfen den Geflügelbestand nur im zwingenden Ausnahmefall betreten (z. B. Tierarzt). Bereits bei Zugang zu Vorräumen und Packstelle muss sich jeder Betriebsfremde zwingend in das Besucherbuch eintragen.
- Personen, die Zugang haben, sollten mindestens zwei Tage vorher keinen anderen Geflügelbestand betreten haben.
- Zufahrt von TBA-LKW und Kadaverübergabe nur so weit wie möglich weg vom Hofgelände und Stallvorplatz zulassen.
1.2 Schutzkleidung und persönliche Hygiene für Stallpersonal und vor allem auch allen Dienstleistern (Fang- Impf- Reinigungskolonnen)
Alle Personen im Stall müssen saubere, betriebseigene Schutzkleidung (Kleidung + Schuhe) tragen; diese ist nach Gebrauch zu reinigen, zu desinfizieren oder zu entsorgen.
- Vor Betreten und nach Verlassen der Ställe sind Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
- Stalleingänge müssen mit Desinfektionswannen zur Schuhdesinfektion ausgestattet sein; Schuhe sind vor jedem Betreten zu desinfizieren. Keine Desinfektionsmatten verwenden. In den Desinfektionswannen das Mittel nach Verschmutzung sofort erneuern. Spätestens alle 3 Tage Desinfektionslösung wegschütten und frisch ansetzen.
- Kein Verleih der Impfgeräte an andere Betriebe
1.3 Maßnahmen gegen Eintrag durch Wildtiere und Materialien
- Futtermittel und Einstreu sind wildvogelsicher und schadnagersicher aufzubewahren. Scheunen mit Getreidelager oder Einstreulagerung geschlossen und dunkel halten.
- Keine Hunde und Katzen in Einstreulager, Vorraum, Sortierraum oder Kartonagenlager.
- Silobereich strikt sauber halten. Futterreste nach dem Einblasen sofort zusammenkehren und in einer geschlossenen Mülltonne entsorgen.
1.4 Früherkennung und Meldepflichten
- Bestandsverluste oder Auffälligkeiten (z. B. müde Tiere, Kopfverdreher/Sternguckertiere, Atemgeräusche, Rückgang von Legeleistung/Futter-/Wasseraufnahme) müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Ergänzung: Hygieneregeln beim Verbringen von Geflügelmist in Biogasanlagen
- Fahrzeuge, die Mist transportieren, sollten so beladen sein, dass kein Material verstreut wird und die Ladeflächen nach Entleerung gereinigt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
- Fremdfahrzeuge nicht über den Hof und vor allem nicht über den Stallvorplatz fahren lassen.
- Jede Abholung dokumentieren.
- Insbesondere in Restriktionszonen sollten neben dem Fahrzeug und der Ladefläche auch die Fahrzeugreifen gereinigt und desinfiziert werden.
- Auch hier gilt es unbedingt die Personalhygiene zu beachten.
- Mist aus Restriktionszonen bedarf einer Genehmigung zum Verbringen.
Für Biogasanlagenbetreiber, die selber auch Geflügelhalter sind, stellt fremder Geflügelmist ein nicht unerhebliches Seuchenrisiko dar.
Viele Grüße,
Franz Beringer
Geschäftsführer
Tel.: 0151/68 57 05 14
Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e.V.
Senator-Gerauer-Straße 23a I 85586 Poing/ Grub
Geprüfte Qualität Bayern (GQB) jetzt mit zentraler Eierdatenbank!
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Korrektur der TSK Tiermeldung bei Puten für das Jahr 2025 noch möglich
Bitte überprüfen Sie Ihre Meldung für das Jahr 2025 umgehend auf Basis der korrekten Berechnungsformel "Gesamtzahl der im Vorjahr gehaltenen Tiere geteilt durch die Anzahl der Produktionsdurchgänge". Die BTSK gibt den Putenbetrieben die Möglichkeit ihre Meldungen für das Jahr 2025 zu überprüfen und falls erforderlich zu korrigieren.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit unter
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- € 180,- Servicepauschale/Tag + MwSt.
- + Kilometergeld - 0,30 ct./km + MwSt.
- + etwaige Übernachtung
Sachkunde und Fortbildung
Wer in Deutschland gewerblich Geflügel halten und betreuen will, muss die entsprechende Sachkunde nachweisen. Daraus resultiert die Verpflichtung für Betriebsleiter und Mitarbeiter, sich laufend fortzubilden. Im Folgenden finden Sie Anbieter von Seminaren und Schulungen.


